Second Hand & mehr
für Babys und Kinder

Barer Straße 84
80799 München

Mo-Fr 10:00-18:00
Sa 10:00-14:00

Tel. +49 (89) 272 729 49

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen den Barer Kids und dem Kunden. Barer Kids - Kinder Second-Hand ist eine GbR-Gesellschaft, vertreten durch die Inhaber Sabine Zahlbaum und Ute Endrulat-Klimke, Barerstr. 84, 80799 München.

  • § 1 Vertragsabschluß

    (1)     Der Kommissiosvertrag kommt durch die Entgegennahme des Kommissionsgutes und die einverständige Festsetzung des Preises zustande. Der Kunde hinterlegt seine Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) für eventuelle Rückfragen. Er erhält einen Wareneinlieferungsschein mit Datum und Vermerk zum Verkaufszeitraum, sowie einen Auszug dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    (2)     Es wird ausschließlich Kommissionsware verkauft. Diese muß modisch, sauber, gepflegt sowie frei von Tierhaaren sein. Barer Kids beh¨lt sich vor ungeeignete Ware abzulehnen.

    (3)     Barer Kids verpflichtet sich die Kommissionsware für einen Zeitraum von 6 Monaten im Ladengeschäft zum Verkauf anzubieten.

    (4)     Der Kunde wird in der Regel nicht über die Verkäufe der Kommisionsware informiert. Er ist selbst dafür verantwortlich, sich innerhalb der Lagerfrist um eine Verkaufsauskunft zu bemühen. Die Auskunft kann telefonisch oder persönlich bei Barer Kids eingeholt werden. Wünscht der Kunde von Barer Kids über Verkäufe informiert zu werden, so werden anteilige Telefonkosten dem Kunden berechnet.

  • § 2 Herabsetzung des Verkaufspreises

    (1)     Kann die Ware nicht innerhalb von 2 Monaten verkauft werden, behält sich Barer Kids das Recht vor die Ware angemessen und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu reduzieren.

  • § 3 Kundenerlös verkaufter Waren

    (1)     Auszahlungen für verkaufe Waren werden an den Kunden frühestens ein Monat nach Ablschuß des Kommisionsvertrages getätigt.

    (2)     Der Betrag wird in bar ausgezahlt oder auf Wunsch auf ein vom Kunden zu nennendes Bankkonto überwiesen.

    (3)     Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Wareneinlieferungsscheins. Kann dieser nicht mehr vorgelegt werden, kann der Kunde die Auszahlung gegen anderwärtigen Nachweis seiner Berechtigung verlangen.

    (4)     Der Anspruch auf den Kundenerlös erlischt nach einem Jahr ab dem Datum der Wareneinlieferung, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden.

  • § 4 Abholpflicht bei Nichtverkauf oder Kündigung durch den Kunden

    (1)     Ist das Kommissionsgut innerhalb des oben angegebenen Verkaufszeitraumes nicht verkauft worden, ist der Kunde verpflichtet die Ware innerhalb der darauf folgenden 2 Wochen abzuholen.

    (2)     Wird ein Kommissionsvertrag vor Ablauf des Verkaufszeitraumes durch den Kunden gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, die Ware bis spätestens zum Ablauf von 2 Wochen nach Wirksamkeit der Kündigung abzuholen.

  • § 5 Vergütung für Lagerung, Aufwendungsersatz, Hinweis auf gesetzliches Pfandrecht

    (1)     Holt der Kunde das Kommissionsgut innerhalb der in § 4 angegebenen Frist ab, so endet das Vertragsverhähltnis zwischen dem Kunden und Barer Kids ohne jegliche Aufwendungsersatzansprüche beider Seiten.

    (2)     Muß die Ware bei Barer Kids gelagert werden, so fällt eine angemessene Vergütung für die Lagerung des Kommissionsgutes sowie Aufwendungsersatz, insbesondere für Telefon- und Portokosten, beginnend ab Fristablauf, an. Diese Vergütung beträgt 25 von hundert des für den Einlieferer festgesetzten Preises. Eine Lagerung kann maximal 3 Monate über dem oben angegebenen Verkaufszeitraum betragen.

    (3) Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 397 HGB u.a. für den Vergütungs- und Aufwandersatzanspruch ein gesetzliches Pfandrecht am Kommissionsgut besteht, dessen Verwertung der Händler sich nach der gesetzlichen Bestimmung vorbehält.

  • § 6 Gewährleistung

    (1)     Barer Kids verkauft in der Regel gebrauchte Ware Dritter in Kommission im eigenen Namen. Alle gebrauchten Artikel können leichte Gebrauchsspuren aufweisen, welche keinen Mangel darstellen.

    (2)     Alle angebotenen Artikel werden von Barer Kids einer Begutachtung unterzogen und Mängel notiert. Sollten trotzdem grobe Mängel übersehen worden sein, so hat der Kunde ein Recht auf Rückgabe der Ware nach Vorlage des Kassenbeleges und schriftlicher Anzeige des offensichtlichen Mangels.

    (3)     Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Waren ein Jahr ab Kauf der Ware, bei Neuware zwei Jahre, sofern der Mangel rechtzeitig angezeigt wird. Danach wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

    (4)     Gewährleistungsansprüche bestehen höchstens bis zur Höhe des Kaufpreises. Barer Kids leistet für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  • § 7 Haftungsbegränzung

    (1)     Barer Kids haftet nur für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.

    (2)     Im Übrigen haftet Barer Kids für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erhaltung für den Vertragszweck von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten) und dabei nur für typischerweise vorhersehbare Schäden, deren Höhe in der Regel den Kaufpreis der Ware nicht überschreitet.

    (3)     Eine Haftung für vorsätzlich entwendete oder mutwillig beschädigte Ware kann nicht übernommen werden.

  • § 8 Schlußbestimmung

    (1)     Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kauf- und Kommissionsvertrages bedürfen der Schriftform.

    (2)     Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Vertragspartnern aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist München.

    (3)     Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 18. Juli 2009